Mit dem Fellowship wird ein Forschungsaufenthalt von bis zu 24 Monaten in Luxemburg oder dem europäischen Ausland gefördert. Der Bezug des Projekts zu F&E in Luxemburg wird im Auswahlprozess begutachtet. Das Programm ist offen für Forschende aller Nationalitäten und
aller Forschungsbereiche.
Antragsberechtigt sind Bewerber/innen bis maximal acht Jahre nach Abschluss der Promotion. Antragstellende, die noch keinen PhD haben, müssen ihr PhD Examen spätestens 2 Monate nach der Einreichungsfrist ablegen. Es ist Aufgabe der Antragstellenden, eine geeignete Gastinstitution mit einer Forschergruppe ihrer Disziplin zu finden.
Der AFR unterstützt die Mobilität von Forscher/innen, daher muss der/die Antragstellende während der letzten 24 Monate weniger als 12 Monate in dem Land der Gastinstitution gearbeitet haben.
Einreichungsfrist: 5. September 2012 (14 Uhr MEZ)
Weitere Informationen
Näheres finden Sie hier.
Quelle: kisswin.de