Anträge von Promovierenden der Universität Hamburg sind ausschließlich einzureichen in der Zeit vom:
04. April bis 20. April 2012
Ausschließlich für Zeugnisse und Gutachten gilt die Nachreichfrist 23.04.- 27.04.2012.
Voraussetzungen für:
ein Grundstipendium mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren:
- weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen,
- Beginn der Förderung spätestens ein Jahr nach Abschluss des Hochschulstudiums,
ein Abschlussstipendium mit einer Dauer von bis zu einem Jahr:
- Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung in Hamburg
- Dauer der Anstellung maximal vier Jahre; die Förderung soll unmittelbar anschließen,
- die bisherige Arbeit an der Dissertation muss den Abschluss innerhalb des Förderzeitraums mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis erwarten lassen.
Höhe der Stipendien:
- maximale monatliche Stipendienrate 820€ monatlich, ggf. KBZ 154€ monatlich,
- Sonderzuwendungen für Sachmittel und Reisekosten bis zu 1.023€ jährlich.
NEU: Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Anlagen in elektronischer Form in einem zusammenhängenden pdf-Dokument ein. Die Reihenfolge der Anlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Link hierzu: http://www.verwaltung.uni- hamburg.de/vp-2/4/stipendienhmbnfg.html
Von der Förderung ist ausgeschlossen, wer bereits promoviert oder berufstätig ist oder eine anderweitige Förderung für sein Promotionsvorhaben bekommt.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei dem Bewerber/der Bewerberin. Verspätete Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt. Es gilt das Datum des Poststempels. Ausschließlich für Gutachten und Zeugnisse gibt es eine einwöchige Nachreichfrist (s. o.).