Teilzeit mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten, befristet für zunächst 2 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 2 Jahre (Qualifikationsstelle gem. § 77 HHG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG; Promotionsmöglichkeit). Gegebenenfalls ist eine Aufstockung der Stellen auf Vollzeit durch Drittmittelprojekte möglich.
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