Zinsschranke greift trotz Freigrenze
Hermann Buslei, Laura Brandstetter, Natalie Roetker, Martin Simmler
Die Zinsschranke ist ein Instrument der Unternehmenssteuerreform 2008. Sie soll verhindern, dass international agierende Unternehmen ihre Gewinne über Fremdfinanzierung ins Ausland verlagern. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung sprechen dafür, dass multinationale Unternehmen tatsächlich Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Denn der Verschuldungsgrad eines inländischen Unternehmens mit ausländischen Anteilseignern ist umso höher, je niedriger der Steuersatz im Land des Anteilseigners ist. Zudem zeigt sich, dass die Zinsschrankenregelung trotz der Freigrenze von drei Millionen Euro grundsätzlich geeignet ist, die Gewinnverlagerung über Fremdfinanzierung einzudämmen. Zwar ist nur eine geringe Anzahl der Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern betroffen, diese weisen jedoch den überwiegenden Teil des investierten Vermögens und damit wahrscheinlich auch der Gewinne auf.
In: DIW Wochenbericht 79(2012) Heft 19 ; 3-9
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.399301.de/12-19-1.pdf
Der Link zum Heft: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.399303.de/12-19.pdf