Nachhaltige Finanzmärkte : Finanztransaktionssteuer und hohe Eigenkapitalpuffer sind unverzichtbar
Dorothea Schäfer
Nachhaltigkeit der Finanzmärkte ist eine Forderung, die erst in allerjüngster Zeit auf der wirtschaftspolitischen Agenda aufgetaucht ist. Hingegen ist die Stabilität des Finanzsystems ein seit Jahrzehnten angestrebtes Ziel. Das Verhältnis von Nachhaltigkeit und Stabilität ist indes noch ungeklärt. Angelehnt an das im Umweltbereich geltende Leitbild der Nachhaltigkeit werden hier Anforderungen an nachhaltige Finanzmärkte formuliert. Finanzmarktstabilität ist als öffentliches Gut zu begreifen. Internalisierung der Nutzungskosten, ausreichende Pufferbildung bei Finanzinstituten, um von selbst und ohne Hilfe des Steuerzahlers wieder zur Stabilität zurückkehren zu können, Vielfalt, Langfristorientierung und Glaubwürdigkeit bilden die Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der Finanzmärkte. Die Finanztransaktionssteuer und eine auf die Bilanzsumme bezogene Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) sind elementare Bausteine dieses Nachhaltigkeitskonzepts.
DIW Wochenbericht 80(2013) Heft 8 ; S. 3-9
Deutsch-französische Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung : keine überzeugenden Fortschritte
Martin Simmler, Bérengère Rudelle
Im Zuge der immer stärker voranschreitenden Integration der Volkswirtschaften in Europa wird schon seit Jahren über die Vereinheitlichung der Unternehmensbesteuerung diskutiert. Dadurch könnten grenzüberschreitend tätige Firmen entlastet und Aktivitäten internationaler Unternehmen zur Steuerminimierung erschwert werden. Daher wird auf europäische Ebene bereits seit dem Jahr 2002 über die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage beraten. Zusätzlich haben im Jahr 2012 die deutsche und die französische Regierung ein Grünbuch zur Harmonisierung der deutschen und französischen Unternehmensbesteuerung vorgelegt, dessen Vorschläge Anfang des Jahres teilweise in deutsches Recht umgesetzt wurden. Eine Analyse deutscher Unternehmensdaten des DIW Berlin belegt die hohe Relevanz europäischer Unternehmensverflechtungen. Gemessen an der Anzahl der vom Ausland kontrollierten Unternehmen haben knapp 70 Prozent der beherrschenden Anteilseigner ihren Sitz in Europa. Dies spricht für eine europäische Harmonisierung der Körperschaftsteuer. Französische Anteilseigner halten jedoch weniger als neun Prozent der ausländisch kontrollierten Unternehmen in Deutschland, beziehungsweise deutlich unter einem Prozent aller deutschen Unternehmen. Daher erscheint ein bilaterales deutsch-französischen Vorgehen aus wirtschaftlichen Gründen nicht prioritär. Da zudem die Harmonisierungsregeln, auf die sich Deutschland und Frankreich verständigt haben, stark von den Vorschlägen auf europäischer Ebene abweichen, führt deren bisherige Umsetzung in Deutschland zu keinen überzeugenden Fortschritten.