Solarstromförderung : drastische Einschnitte nicht sinnvoll
Jochen Diekmann, Claudia Kemfert, Karsten Neuhoff
Die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten Jahren zu einem unerwartet starken Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) geführt, weil die Systempreise der Photovoltaikanlagen schneller gesunken sind als die gesetzlich garantierten Vergütungssätze. Dies hat mit dazu beigetragen, dass die von Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage stark gestiegen ist. Auch um den Anstieg der Umlage zu bremsen, hat sich die Bundesregierung kurzfristig auf umfassende Änderungen der Solarförderung geeinigt – obwohl die jüngste Novelle des EEG erst Anfang 2012 in Kraft getreten ist. Mit den weitreichenden Änderungen werden jedoch die falschen Weichen gestellt: Der Ausbaupfad der Photovoltaik-Kapazitäten wird zu stark reduziert, die einmalige Senkung der Solarstromvergütung fällt zu drastisch aus, die starre Degression der Vergütung widerspricht der Marktdynamik und das Modell zur Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in den Markt ist nicht gründlich durchdacht. Außerdem sollte auch über eine flankierende Innovationsstrategie nachgedacht werden.
DIW Wochenbericht 79(2012) Heft 12 ; S. 3-9
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.395420.de/12-12-1.pdf
Zielgerichtete Solarstromförderung erfordert häufige und flexible Anpassungen
Thilo Grau
Einspeisevergütungen haben sich als wirksames Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen. Aufgrund der dynamischen Preisentwicklung der Photovoltaik wurden wiederholt mehr Anlagen installiert, als zunächst als politisches Ziel formuliert worden war. Deswegen wurde die Solarstromförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehrfach angepasst. Auf Grundlage der Erfahrungen mit diesen Anpassungen hat das DIW Berlin analysiert, wie mit Einspeisevergütungen auch spezifische Installationsziele erreicht werden können. Für Photovoltaikanlagen bis 30 kW zeigt eine Modellanalyse, dass eine zweimonatliche Anpassung der Vergütungssätze für Neuanlagen in Abhängigkeit vom Installationsvolumen eine effektivere Zielerreichung als der bisherige halbjährliche Mechanismus ermöglicht.
DIW Wochenbericht 79(2012) Heft 12 ; S. 11-16
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.395424.de/12-12-3.pdf
Abbau der kalten Progression : nicht die einzige Herausforderung beim Einkommensteuertarif
Stefan Bach
Die Bundesregierung plant eine Anpassung des Einkommensteuertarifs in den Jahren 2013 und 2014, mit der die Wirkungen der kalten Progression ausgeglichen werden sollen. Diese entstehen vor allem durch den schnellen Anstieg der Grenz- und Durchschnittssteuersätze im unteren und mittleren Einkommensbereich. Die kalte Progression führt zu 1,6 Milliarden Euro jährlichen Mehreinnahmen je Prozentpunkt nominalen Einkommenswachstums. Diese progressionsbedingten Mehreinnahmen sind allerdings in der Vergangenheit im Rahmen von Steuerreformen zurückgegeben worden. Daher gibt es keine Notwendigkeit für eine automatische jährliche Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation oder die nominale Einkommensentwicklung. Eine regelmäßige Überprüfung der Wirkungen der kalten Progression ist aber zu begrüßen. Anpassungen bei der Einkommensteuerbelastung sollten auch im Hinblick auf weitere steuer- und finanzpolitische Ziele diskutiert werden. Tarifliche Entlastungen sollten stärker im unteren Einkommensbereich konzentriert werden, indem man den “Mittelstandsbauch” abbaut. Beim Spitzensteuersatz gibt es dagegen Spielraum nach oben. Ferner sollte das Ehegattensplitting eingeschränkt werden.
DIW Wochenbericht 79(2012) Heft 12 ; S. 17-21
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.395426.de/12-12-4.pdf
Der Link zum Heft: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.395418.de/12-12.pdf