Werner Nienhüser

Date: Thu, 20 Nov 2008 09:17:42 +0100
To: „Prof. Dr. Dr. h.c. Albers“ <albers@bwl.uni-kiel.de>
From: Werner Nienhueser <werner.nienhueser@uni-due.de>
Subject: Re: AW: Forschungsmonitoring: Entfernung aus der Datenbank
Cc: matiaske@hsu-hh.deruediger.kabst@wirtschaft.uni-giessen.de

Sehr geehrter Herr Albers,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Bemühungen beim Handelsblatt.

Ich will Sie nicht in lange Email-Austausche verwickeln, und ich erwarte auch keine Antwort, aber einen Punkt möchte ich doch deutlicher machen.

Ich bat in meiner Email „dass der VHB rechtlich prüfen lässt, ob das „Forschungsmonitoring“ der Forderung nach Entfernung des persönlichen Datensatzes nachkommen muss“. Selbstverständlich hatte ich damit nicht gemeint – wie Sie unterstellen -, dass der Verband mein individuelles Recht auf Löschung der Daten 
wahrnehmen solle. Dieses Recht muss ich schon selbst wahrnehmen, da stimme ich Ihnen zu. Es ging mir vielmehr darum, dass der Verband zu der oben formulierten Frage eine allgemeine rechtliche Stellungnahme eines versierten Juristen einholt. Dabei ging ich und gehe ich noch davon aus, dass nicht nur ich, sondern viele VHB-Mitglieder an einer solchen rechtlichen Klärung interessiert sind.

Freundliche Grüße
Werner Nienhüser

***EOM***

From: „Prof. Dr. Dr. h.c. Albers“ <albers@bwl.uni-kiel.de>
To: „‚Werner Nienhueser'“ <werner.nienhueser@uni-due.de>
Cc: <matiaske@hsu-hh.de>, <Matthias@Runte.de>, „‚Prof. Dr. Alfred Wagenhofer'“ <alfred.wagenhofer@uni-graz.at>
Subject: AW: Forschungsmonitoring: Entfernung aus der Datenbank
Date: Tue, 18 Nov 2008 17:26:06 +0100

Sehr geehrter Herr Nienhueser,

haben Sie vielen Dank für Ihr Mail vom 16. November und den darin dokumentierten Schriftverkehr mit dem Portal Forschungsmonitoring.

In Ihrem Mail möchten Sie Ihre Daten gelöscht haben, weil Sie sich auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht berufen. Dies ist durchaus Ihr individuelles Recht, das aber nicht der Verband wahrnehmen kann. Wenn das Portal Forschungsmonitoring dem nicht nachkommt, steht Ihnen der Rechtsweg natürlich offen. Sie können auch das entsprechende Datenschutzamt einschalten.

Wir haben in einem Vorstandsbeschluss des VHB noch einmal festgestellt, dass wir einen Boykott der Aktion nicht für sinnvoll halten. Es handelt sich im Wesentlichen um öffentlich zugängliche Daten und der Boykott einzelner Personen würde das Ranking nicht verhindern. Ein Boykottaufruf durch den Verband würde die Betriebswirtschaftslehre in einem schlechten Licht erscheinen lassen, weil dann schnell der Eindruck entstehen würde, wir würden eine solche Beurteilung scheuen. Wir haben immer klargestellt, dass ein Personenranking keine Verbandsaufgabe darstellt. Wenn aber offensichtlich mit einer verzerrten Methodik vorgegangen wird, dann ist es in der Tat Aufgabe des Verbandes, darauf einzuwirken, dass möglichst viele Verzerrungen durch Änderung der Methodik entfernt werden. Dazu habe ich bereits Gespräche mit dem Handelsblatt geführt und informiere Sie über den positiven Ausgang in einem Rundmail, das vermutlich Mittwochmorgen herausgesandt wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Sönke Albers

Vorsitzender des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft

***EOM***

Date: Sun, 16 Nov 2008 19:17:05 +0100
To: albers@bwl.uni-kiel.de
From: Werner Nienhueser <werner.nienhueser@uni-due.de>
Subject: Forschungsmonitoring: Entfernung aus der Datenbank
Cc: matiaske@hsu-hh.de,“ruediger.kabst-wirtschaft.uni-giessen.de“ <ruediger.kabst@wirtschaft.uni-giessen.de>

Sehr geehrter Herr Albers,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft.

Ich möchte Sie erstens über einen Email-Schriftverkehr mit dem „Team Forschungsmonitoring“ informieren und zweitens

kurz meine Auffassung über die Haltung des VHB zum Handelsblatt-Ranking äussern.

1. Sie können dem untenstehenden Schriftverkehr (beginnend mit meiner Mail ganz unten) entnehmen, dass ich das „Forschungsmonitoring“ mit Angabe von Gründen aufgefordert habe, meine Daten zu löschen, da ich mich an dem Ranking nicht beteiligen will. Dies lehnt das „Team Forschunsgmonitoring“ ab. Ich habe daraufhin heute nochmals geschrieben und meine Forderung erneuert. Nachdem ich das heutige Schreiben abgeschickt hatte, habe ich meine Daten aus der Datenbank gelöscht, soweit mir dieses technisch möglich war.

2. Die Haltung des VHB kann ich nicht nachvollziehen. Nachdem der Verband durch den Verein für Socialpolitik aufgefordert worden war, sich an dem Ranking zu beteiligen, hätte man dies entweder tun oder aber nach der Entscheidung für eine Nicht-Beteiligung auch konsequent bleiben sollen und Mitglieder in ihrer Verweigerung unterstützen oder besser noch: zur Verweigerung auffordern sollen. Bei der derzeitigen Haltung fühle zumindest ich mich durch den Verband nicht ausreichend bzw. nicht in der richtigen Richtung vertreten.

Ich bitte Sie bzw. den VHB darauf hinzuwirken, dass dieses personenbezogene Ranking unterbleibt. Mindestens sollte man erreichen, dass das JourQual2 als Basis für die vom „Forschungsmonitoring“ verwendete Zeitschriftenliste benutzt wird. Das würde zwar meine Bedenken (z.B. im Hinblick auf die Mitbestimmung bei der Leistungsbewertung und des Zustandekommens der Kriterien) nicht ausräumen und nichts an meiner Entscheidung der Nichtteilnahme ändern. Gleichwohl wären die Probleme insgesamt etwas weniger massiv. Gleichzeitig halte ich es für notwendig, dass der VHB rechtlich prüfen lässt, ob das „Forschungsmonitoring“ der Forderung nach Entfernung des persönlichen Datensatzes nachkommen muss.

Über eine Antwort (und natürlich entsprechende Aktionen) würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nienhüser

***EOM***

Date: Sun, 16 Nov 2008 18:37:04 +0100
To: Team Forschungsmonitoring <kontakt@forschungsmonitoring.org>
From: Werner Nienhueser <werner.nienhueser@uni-due.de>
Subject: Re: Entfernung aus der Datenbank

Sehr geehrter Herr Dr. Wacker, sehr geehrter Herr Hofmeister,

vielen Dank für Ihre klare Antwort. Ich bedauere, dass Sie meine Daten nicht löschen wollen und Sie werden verstehen, dass ich dies auch nicht ohne weiteres akzeptieren werde. Zugleich begrüße ich es, dass Sie eine rechtliche Prüfung anstreben. Auf Ihre Argumente will ich nur in zwei Punkten eingehen, da Ihre Haltung ja – wie Sie selbst sagen – „starr“ ist und ich Sie vermutlich nicht werde überzeugen können (ebenso wenig überzeugen mich Ihre Argumente).

1. Sie sagen, dass Mitbestimmung ja greifen würde, wenn die Ergebnisse des Rankings bei der Leistungsbewertung der Beschäftigten beim Arbeitgeber zur Anwendung kämen. Dies ist eine sehr begrenzte Auffassung von Mitbestimmung. Die Reichweite von Mitbestimmung muss sich auch auf das Zustandekommen von Kriterien der Leistungsbewertung erstrecken, nicht nur auf die Anwendung. Eine Mitbestimmung im Bereich der Entwicklung der Kriterien ist jedoch nicht gegeben. Daher lehne ich dieses Ranking ab.

2. Sie nennen unterschiedliche Interessen, die mit dem Ranking verfolgt werden sollen und verschiedene Interessengruppen (Handelsblatt, Verein für Socialpolitik, Forschung) mit ihren Zielen. Ich interpretiere dies so, dass Sie meinen, durch die Nennung dieser Interessen das Ranking und die Einschränkungen des informationellen Selbstbestimmungsrechtes (damit meine ich kurz gesagt: „Herr über die eigenen Daten sein“) rechtfertigen zu können.

a) Sie nennen erstens das Handelsblatt. Das Handelsblatt verfolgt sicher keine Forschungsinteressen. Ich verstehe, dass besonders ein personenbezogenes Ranking der Steigerung der Verkaufzahlen dienlich ist. Ein solches Kapitalverwertungsinteresse rechtfertigt aber nicht Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht.

b) Als zweite Interessengruppe nennen Sie den Verein für Socialpolitik; dieser wolle „in der Lage sein(!) Rankings im Bereich Wirtschaftswissenschaften qualifiziert kommentieren zu können“. Was auch immer das heißt: Ein informationelles Selbstbestimmungsrecht hat meiner Auffassung nach einen höheren Rang als ein partielles Verbandsinteresse.

c) Drittens sprechen Sie Forschungsinteressen an und sagen, dass „die Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung stehen“ sollen. Hier gäbe ich Ihnen Recht, wenn es bei den Bewerteten um Personen öffentlichen Interesses handeln würde und Forschungsergebnisse ohne Nennung von Namen sinnlos wären. Beides ist hier nicht der Fall. (Natürlich ist Forschung und auch Forschungsleistung von öffentlichem Interesse, ich komme darauf unten nochmals zurück). Ich kann mir kaum eine wissenschaftlich relevante Forschungsfrage denken, deren Beantwortung die Publikation von Namen und individueller „Leistung“ voraussetzt. Daher finde ich auch dieses Interesse nicht ausreichend zur Begründung der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes. Um hier nicht falsch verstanden zu werden: Ich spreche mich ausdrücklich dafür aus, dass Forschungsleistungen öffentlich bewertet werden können. So halte ich es für selbstverständlich, dass Publikationsverzeichnisse öffentlich zugänglich sind. Ich meine selbstverständlich auch, dass Individualdaten erhoben und ausgewertet werden können, wenn dies für wissenschaftliche Zwecke und in anonymisierter Form geschieht. Hier geht es aber nicht um anonymisierte Individualdaten für wissenschaftliche und damit generelle Zwecke, sondern um die Befriedigung partikularer Interessen. Deshalb ist eine Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes meines Erachtens nicht begründet.

Ich bin gespannt auf die Art und das Ergebnis Ihrer rechtlichen Prüfung. Die Einholung einer von Ihrer Prüfung unabhängigen rechtlichen Stellungnahme bleibt zu überlegen.

Zum Schluss kann ich nur wiederholen: Bitte löschen Sie unverzüglich sämtliche meine Person betreffenden Einträge in der Datenbank zum „Forschungsmonitoring“. Ich will an dem Ranking nicht teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nienhüser

***EOM***

Date: Mon, 17 Nov 2008 15:47:59 +0100
To: „robert hofmeister“ <robert.hofmeister@uni-konstanz.de>
From: Werner Nienhueser <werner.nienhueser@uni-due.de>
Subject: Re: AW: Entfernung aus der Datenbank

Sehr geehrter Herr Hofmeister,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Nur kurz zu 2c) Ich habe rein gar nichts gegen Forschung mit personenbezogenen Daten. Eine entsprechende Erhebung und Auswertung unter der Voraussetzung einer Anonymisierung der Daten bzw. Ergebnisse halte ich sogar tendenziell für wünschenswert. Wenn es um eine solche Erhebung und Auswertung von Individualdaten ginge, wäre ich gerne bereit, Angaben zu meiner Person zur Verfügung zu stellen, sogar über das von Ihnen gefragte hinaus. Darum geht es hier aber nicht (jedenfalls nicht nur, denn ich glaube Ihnen ja, dass die Daten auch für die Forschung genutzt werden). Das Handelsblatt ist doch nicht an Forschungsergebnissen – etwa zu den Bestimmungsgrößen von wissenschaftlicher Leistung – – interessiert, sondern an einer Nutzung der Daten für ein Personenranking, bei dem eine Nennung von Namen notwendig ist. Darauf und nichts anderes zielen meine grundsätzlichen Bedenken. Aber das sagte ich bereits.

Warten wir nun auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung….

Freundliche Grüße

Werner Nienhüser

***EOM***

At 22:28 16.11.2008, you wrote:

Sehr geehrter Herr Professor Nienhüser,

vielen Dank für den mit Ihnen sehr höflichen Austausch!

Ich habe gerade Ihre e-mail gelesen und möchte auf zwei Punkte kurz eingehen:

ad 2a) ich denke nicht, dass das Handelsblatt Namen und eine „wie auch immer“ gemessene Forschungsleistung einer Person gegen deren Willen veröffentlichen möchte bzw. wird. Selbiges gilt meines Erachtens für den Verein für Socialpolitik. Die Existenz von Forschern bei der Berechnung der Fakultätskennziffern wegzulassen würde jedoch zu einem verzerrten Ergebnis führen. Deshalb wollen wir nach Möglichkeit keine Daten löschen.

ad 2c) Forschung bedarf sicher keiner Nennung irgendwelcher Namen. Jedoch ist es so, dass bestimmte Fragen personenbezogene Daten erfordern. Ein Beispiel sind Lebenszyklen/-Muster hinsichtlich Forschungsleistung. Ohne Angaben wie Geburts-, Promotions- oder Habilitationsjahr ist dies nicht möglich.

Die Löschung Ihrer Daten erfolgt im Falle einer entsprechend ausfallenden Rechtsprüfung umgehend.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hofmeister

***EOM***

At 11:27 14.11.2008, Team Forschungsmonitoring wrote:

Sehr geehrter Herr Professor Nienhüser,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Offensichtlich hat Sie unsere Antwort nicht erreicht, die Sie deshalb unten noch einmal finden.

Wie dort erwähnt, lassen wir derzeit unser Vorgehen noch einmal juristisch prüfen. Hierzu wird zeitnah ein Ergebnis vorliegen, zu dem wir Sie dann umgehend informieren werden. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir vor Vorliegen dieses Ergebnisses Ihre Daten nicht endgültig löschen.

Freundliche Grüße

Ulrich Wacker Robert Hofmeister

Am 13.11.2008 um 13:23 schrieb Werner Nienhueser:

Sehr geehrter Herr Dr. Wacker,

am 8.11. 2008 sandte ich Ihnen (an kontakt@forschungsmonitoring.org) eine Email mit dem untenstehenden Text. Leider habe ich von Ihnen noch nichts gehört. Ich möchte Sie daher nochmals höflich bitten, meinen Anliegen zu entsprechen bzw. kurz zu antworten. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nienhüser

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Sehr geehrter Herr Professor Nienhüser,

vielen Dank für Ihre sehr freundliche Nachricht und die Darstellung Ihrer Gründe!

Gestatten Sie uns zu Ihren Punkten eine kurze Gegendarstellung:

1. wir prüfen derzeit eine Neuberechnung der Zeitschriftenliste. Die oft kritisierte VWL-Lastigkeit der Zeitschriftenliste kommt überwiegend dadurch zustande, dass alle Zeitschriften des VWL-Rankings des Handelsblatts bei BWL ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Davon unabhängig möchten wir darauf hinweisen, dass wir in einem sehr frühen Stadium versucht hatten den VHB für dieses Projekt zu gewinnen. Dies nur weil einige Beschwerden in diese Richtung zielen.

2. das Handelsblatt Ranking wird nur die Ergebnisse einer vergleichsweise kleinen Anzahl von top-gerankten Forschern ausweisen. Bei den ausgewiesenen trifft die Personenbezogenheit selbstverständlich voll. Inwiefern die Nennung einer gewissen Position in den Top-100 oder Top-200 als Ärgernis gelten darf oder kann, ist selbstverständlich offen.

3. eine Leistungsbewertung durch das Handelsblatt ist zunächst völlig unabhängig von einer Leistungsbewertung seitens Ihres Arbeitgebers und hat keine unmittelbaren Konsequenzen für Ihre Entlohnung. Ob und inwiefern das Handelsblatt Ranking in Ihre Entlohnung eingehen wird, unterliegt nach wie vor der Leistungsbewertung seitens Ihres Arbeitgebers und Ihrer Mitbestimmung dort.

Unser Ziel ist es die betriebswirtschaftliche Forschung zu erfassen. Und die Forschung deren, die betriebswirtschaftliche Forschung zur Aufgabe haben. Diese Erfassung geschieht zu verschiedenen Zwecken: das Handelsblatt möchte damit ein Ranking der BWL erstellen, das sich methodisch nahe am bereits etablierten VWL-Ranking orientiert. Der Verein für Socialpolitik möchte in der Lage sein Rankings im Bereich Wirtschaftswissenschaften qualifiziert kommentieren zu können. Ferner sollen die Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung stehen. Eine selektive Erfassung der Forscher würde hier unweigerlich zu unerwünschten Verzerrungen führen.

Wir sind derzeit dabei unser Vorgehen nochmals rechtlich prüfen zu lassen. Sollte die Prüfung ergeben, dass wir Personen nur mit deren Einverständnis in das Ranking aufnehmen dürfen, werden wir Ihre Daten selbstverständlich umgehen löschen. Gerne teilen wir Ihnen das Ergebnis mit, wenn es vorliegt.

Wir bitten Sie um Verständnis für unsere recht starre Haltung in diesem Punkt.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hofmeister

Ulrich Wacker

Team Forschungsmonitoring
Portal Forschungsmonitoring des Vereins für 
E-Mail kontakt@forschungsmonitoring.org
WWW http://www.forschungsmonitoring.org/

***EOM***

Sehr geehrter Herr Dr. Wacker,

am 8.11. 2008 sandte ich Ihnen (an „kontakt@forschungsmonitoring.org“) eine Email mit dem untenstehenden Text. Leider habe ich von Ihnen noch nichts gehört. Ich möchte Sie daher nochmals höflich bitten, meinen Anliegen zu entsprechen bzw. kurz zu antworten. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nienhüser

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, unverzüglich sämtliche meine Person betreffenden Einträge in der Datenbank zum „Forschungsmonitoring“ zu löschen. Ich will an dem Ranking nicht teilnehmen.

Ich möchte meine Nichtteilnahme kurz begründen:

1. Das Ranking erfolgt nicht nach den Kriterien, die in der Betriebswirtschaftslehre als Konsens gelten. Es handelt sich um eine Bewertung auf Basis der Kriterien der Volkswirtschaftslehre, die denen der Betriebswirtschaftslehre nicht in jeder Hinsicht entsprechen, zumindest nicht auf der operationalen Ebene der Zeitschriftenlisten.

2. Das Ranking ist personenbezogen; solche Rankings lehne ich aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

3. Das Ranking stellt eine Leistungsbewertung dar. Leistungsbewertungen unterliegen aus guten Gründen bei nahezu allen anderen Beschäftigten der Mitbestimmung und der rechtlichen Kontrolle. Dies ist aus meiner Sicht mindestens dann zwingend, wenn – wie ich es erwarte – das Ranking nicht nur Folgen für die Reputation haben, sondern direkt für die Lohnfindung verwendet wird, etwa für die Festlegung von Leistungszulagen. 

Eine Mitbestimmung ist beim „Forschungsmonitoring“ nicht gegeben, daher lehne ich es ab. Besonders gravierend sind für mich die Gründe 2 und 3. Selbst wenn das unter 1 genannte Problem beseitigt würde, wäre daher für mich das Ranking immer noch inakzeptabel.

Ich bitte Sie daher um Löschung aller meine Person betreffenden Daten. Für eine kurze

Bestätigung der erfolgten Löschung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nienhüser

***EOM***

Date: Sat, 08 Nov 2008 15:20:05 +0100
To: kontakt@forschungsmonitoring.org
From: Werner Nienhueser <werner.nienhueser@uni-due.de>
Subject: Entfernung aus der Datenbank

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, unverzüglich sämtliche meine Person betreffenden Einträge in der Datenbank zum „Forschungsmonitoring“ zu löschen. Ich will an dem Ranking nicht teilnehmen.

Ich möchte meine Nichtteilnahme kurz begründen:

1. Das Ranking erfolgt nicht nach den Kriterien, die in der Betriebswirtschaftslehre als Konsens gelten. Es handelt sich um eine Bewertung auf Basis der Kriterien der Volkswirtschaftslehre, die denen der Betriebswirtschaftslehre nicht in jeder Hinsicht entsprechen, zumindest nicht auf der operationalen Ebene der Zeitschriftenlisten.

2. Das Ranking ist personenbezogen; solche Rankings lehne ich aus grundsätzlichen überlegungen ab.

3. Das Ranking stellt eine Leistungsbewertung dar. Leistungsbewertungen unterliegen aus guten Gründen bei nahezu allen anderen Beschäftigten der Mitbestimmung und der rechtlichen Kontrolle. Dies ist aus meiner Sicht mindestens dann zwingend, wenn – wie ich es erwarte – das Ranking nicht nur Folgen für die Reputation haben, sondern direkt für die Lohnfindung verwendet wird, etwa für die Festlegung von Leistungszulagen. Eine Mitbestimmung ist beim „Forschungsmonitoring“ nicht gegeben, daher lehne ich es ab.

Besonders gravierend sind für mich die Gründe 2 und 3. Selbst wenn das unter 1 genannte Problem beseitigt würde, wäre daher für mich das Ranking immer noch inakzeptabel.

Ich bitte Sie daher um Löschung aller meine Person betreffenden Daten. Für eine kurze Bestätigung der erfolgten Läschung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Nienhüser

Prof. Dr. Werner Nienhueser
University of Duisburg-Essen
Department of Economics
Chair of Human Resource Management
Universitaetsstr. 11
45117 Essen
Fon +49 (0)201-1833622/1832260
Fax +49 (0)201-1832283
Email: werner.nienhueser@uni-due.de
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