Ausschreibung FU Berlin: im Rahmen des Promotionskollegs »Gerechtigkeit durch Tarifvertrag. Grundlagen der Tarifautonomie« am Institut für Arbeitsrecht der FU Berlin

Ausschreibung

im Rahmen des Promotionskollegs »Gerechtigkeit durch Tarifvertrag. Grundlagen der Tarifautonomie« an der Freien Universität Berlin, Institut für Arbeitsrecht.

Im Rahmen des von der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) eingerichteten Promotionskollegs am Institut für Arbeitsrecht der Freien Universität Berlin sind acht Promotionsstipendien für eine Laufzeit von maximal drei Jahren zum 01.November 2020 zu vergeben. Im Zentrum des rahmenden Promotionskollegs steht die Suche nach normativen Grundlagen der Tarifautonomie und ihrer verfassungsrechtlichen Garantie. Diese sollen der Tarifautonomie in den Arbeitsbeziehungen der Gegenwart wieder das gehörige Gewicht verschaffen, das sie in der jüngeren Vergangenheit auch durch konzeptionelle Schwäche verloren hat. Hieran knüpfen sich vor allem arbeits- und verfassungsrechtliche, daneben aber auch sozialwissenschaftliche Fragen.

Das Kolleg bietet ein fundiertes wissenschaftliches Begleitprogramm, das anregt und bildet, aber nicht erdrückt, es bietet engagierte Betreuung und akademischen Austausch, es bietet schließlich ausgezeichnete Forschungsbedingungen an der Freien Universität Berlin, ihrerseits Mitglied im Exzellenzverbund der Berlin University Alliance.

Vorgesehene Themenschwerpunkte des Kollegs sind:

  1. Zivilrechtliche Grundlagen der Tarifautonomie
  2. Grund- und menschenrechtliche Gewährleistung der Tarifautonomie
  3. Neuralgische Probleme des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts.
  4. Institutioneller Vergleich und grenzüberschreitende Entwicklungen von Tarifverhandlungssystemen

Nähere Informationen finden sich unter: https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/lehrende/roedlf/5_-Promotionskolleg/index.html

Promovierende erhalten derzeit eine Förderung in Höhe von 1.450 € (umfasst 1.350€ Grundstipendium, 100 € Forschungskostenpauschale). Zusätzlich können bis zu 100€ Krankenkassenzuschuss und ggf. Familienzulagen gezahlt werden. Die Laufzeit der Stipendien beträgt max. drei Jahre.

Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums ist ein überdurchschnittliches erstes juristisches Examen bzw. ein überdurchschnittlicher wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Masterabschluss, das/der spätestens zum 31.05.2020 vorliegen sollte. Als weiteres Auswahlkriterium neben einem überdurchschnittlichen Studienabschluss gilt ein gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement.

Über die Stipendien wird voraussichtlich im Oktober 2020 nach den Richtlinien des BMBF und den Auswahl-Förderungskriterien der Hans-Böckler-Stiftung entschieden. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung unter „Strukturierte Promotion“.

Bewerben Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen und mit einem Exposé (max. fünf Seiten), in dem das geplante Vorhaben skizziert und in das Forschungsprogramm des Kollegs eingeordnet wird. Die Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15.04.2020 – ausschließlich in elektronischer Form – an folgende E-Mail-Adresse: gerechtigkeit@rewiss.fu-berlin.de.

Nutzen Sie die oben genannte E-Mail-Adresse bitte ebenso, wenn Sie inhaltliche Fragen haben. Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an bewerbung@boeckler.de.

Univ.-Prof. Dr. Florian Rödl (M.A.), Institut für Arbeitsrecht, Freie Universität Berlin, Van’t-Hoff-Straße 8, 14195 Berlin