Neuer Wochenbericht/DIW Berlin: Immobilienmarkt | Einzelhandelspreise

Ein Instrument zur Messung der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt: das Beispiel Berlin

Konstantin A. Kholodilin, Andreas Mense

Untersuchungen über die Preise auf dem Markt für Wohnimmobilien geben in aller Regel Aufschluss über die Preise für Wohnungen in einer bestimmten Lage oder mit einer bestimmten Beschaffenheit. Das DIW Berlin hat ein Verfahren entwickelt, mit dem die Preise für verschiedenartige Wohnungen zu einer einheitlichen Größe zusammengefasst werden. Damit kann die Preisentwicklung übergreifend etwa für alle Neuvermietungen und Käufe von Wohnimmobilien in einer Region bestimmt werden. Das Verfahren ist wenig aufwändig und kann sehr zeitnahe Informationen liefern. Erstmals wurde das Verfahren auf Berlin angewendet. Hier stiegen in der Zeit von Juni 2011 bis März 2012 die Angebotspreise bei Neuvermietungen um acht Prozent, und bei Eigentumswohnungen zogen die geforderten Preise um zwölf Prozent an. Auf ein Jahr umgerechnet ergibt sich eine Teuerung von zehn Prozent (Mieten) und 15 Prozent (Eigentumswohnungen). Bei den Mieten ist der Preisauftrieb weiterhin hoch, aber nicht mehr so stark wie noch im Sommer letzten Jahres, bei Eigentumswohnungen setzen sich die Preissteigerungen unvermindert fort.

DIW Wochenbericht 79(2012) Heft 16 ; S. 3-10

Preisgarantien im Einzelhandel: nicht verbraucherfreundlich, sondern ein Instrument zur Durchsetzung hoher Preise
Tone Arnold, Pio Baake, Ulrich Schwalbe.

Preisgarantien im Einzelhandel scheinen auf den ersten Blick Ergebnis eines intensiven Wettbewerbs zu sein. Theoretische Analysen und empirische Studien zeigen jedoch, dass dies in der Regel nicht der Fall ist. Preisgarantien und hier vor allem Garantien, bei denen mehr als die Differenz zu einem günstigeren Angebot erstattet wird, dienen dazu, den Anreiz für Preissenkungen zu verringern, Unternehmen über die Preise der Konkurrenz zu informieren und Preise oberhalb des Wettbewerbsniveaus durchzusetzen. Zusätzlich eröffnen Preisgarantien die Möglichkeit, von nicht gut informierten Konsumenten höhere Preise zu verlangen. Preisgarantien wirken damit nicht im Sinne der Verbraucher, sondern erhöhen die Gewinne der Unternehmen. Vor diesem Hintergrund sollten Kartellbehörden misstrauisch gegenüber Preisgarantien sein.

DIW Wochenbericht 79(2012) Heft 16 ; S. 12-16

Der Link zum Heft: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.397566.de/12-16.pdf